19
Apr
08

brief an düren’s bürgermeister

Paul Larue
– Bürgermeister –
Rathaus (2. Etage)
Kaiserplatz 2 – 4
52349 Düren

Betr.: Widerspruch gegen den Bescheid über Absenkungen von Leistungen durch das Sozialamt vom 27.03.08

15.04.08
Sehr geehrter Herr Larue,

da ich erfahren habe, daß Sie meine letzten Widersprüche eh nicht selbst gelesen haben, spare ich mir heute jedwede Entschuldigung bezüglich Belästigung und ihre Zeit in Anspruch nehmen müssen etc. Nur noch mal so viel: Ich schreib hier an SIE weil ich unter IHREM Namen angeschrieben worden bin. (Also nicht grundlos, um das vorweg zu nehmen.)

Ich beziehe mich auf das Schreiben des Sozialamtes vom 17.03.08 (Poststempel vom 20.03.08) an meine Frau, Sarah Berres, in dem uns mitgeteilt wird, daß das AlGII für die Zeit ab 01.04.08 für drei Monate um 10% gesenkt wird.

Als Grund dafür wird genannt, daß meine Frau einen Termin bei der Jobcom am 07.03.08 nicht wahrgenommen hat. Und daß wir keinen wichtigen Grund für „unser Versäumnis“ hatten.

Nun habe ich allerdings eine etwas andere Meinung zu diesen Dingen, und möchte sie hier gern bekannt machen:

Im November 2007 habe ich mit Frau Linzenich vom Sozialamt eine Vereinbarung getroffen, die beinhaltete, keine Zeit mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Jobcom zu vergeuden, die wir brauchen um daran zu arbeiten, möglichst schnell wieder aus dem Leistungsbezug heraus zu kommen. Ich schilderte damals, daß ich zwar kein Einkommen habe, was aber nicht gleich bedeutet ich hätte keine Arbeit. Zwar hat Frau Linzenich mir das nicht schriftlich bestätigt, es mir aber sehr wohl und im Beisein meiner Frau zugesagt, die Jobcom aus dem Spiel zu halten wenn ich das schriftlich bescheinigen würde. Was ich am 04.12.07 mit beiliegender Erklärung auch tat. Ich zitiere kurz:

„In diesem Sinne werde ich alle Möglichkeiten nutzen, die mir sinnig erscheinen, um möglichst schnell wieder auf den Leistungsbezug verzichten zu können.“

Meine Frau und ich haben nichts weiter getan als uns an dieses allgemein gültige Versprechen zu halten. Ich versichere Ihnen, daß niemandem geholfen ist, wenn meine Frau sich wieder gegen jeden Verstand in eine Maßnahme der Jobcom setzen muß, und dort ihre Zeit vergeuden, die sie eigentlich drauf verwenden dürfen sollte, an meiner Seite mit mir daran zu arbeiten, möglichst schnell wieder aus dem Leistungsbezug des Sozialamtes zu fallen. Ich bin Tätowierer, und meine Frau bildet sich in der Kunst des Piercens weiter, was sehr hilfreich dabei ist, unsere Existenz zu sichern. Wir sind gut genug in dem was wir machen, unser Recht in Anspruch nehmen zu dürfen, diese Arbeit in Zukunft weiter zu machen. Talentvergeudung mag im Sinne der Konsumgesellschaft sein; ich halte nicht viel davon! Und wenn in dieser Gesellschaft jeder andere für Geld alles stehen und liegen lässt, muß das für mich kein Grund sein, das auch so zu machen wenn ich begriffen habe, wie schädlich das eigentlich ist.

Deswegen hatten wir sehr wohl einen gewichtigen Grund für „unser Versäumnis“, und außerdem eine mündliche Abmachung mit dem Sozialamt. Die per Gesetz rechtens sein müsste, wenn mündliche Absprachen das bei anderen auch sind. Naja, wenn sie es nicht ist, und der Hilfsbedürftige in Deutschland von Amtswegen an der Nase herum geführt wird, könnte man immer noch sagen, meine Frau würde jetzt belangt weil sie argwöhnisch getäuscht worden ist. Warum macht man Absprachen mit dem Amt wenn das Amt sich nicht dran hält?

Vielleicht weil das in Deutschland so üblich ist, daß die Regierungen auf welcher Ebene auch immer ihre Teile von Verabmachungen nicht halten. Zum Beispiel ein Versprechen, das im Volk so verstanden wird, daß man keine Angst haben muß auf der Straße zu landen, wenn man einen Teil seines erwirtschafteten Geldes in Form von Sozialabgaben an den Staat gibt. Und damit sich bloß keiner anders entscheidet, wird das Geld noch an den Staat gegeben bevor der, der es eigentlich verdient hat, überhaupt in die Finger bekommt. (Mit Steuern wird ähnlich kriminell verfahren; in Deutschland ist ein freiwilliges Beisteuern in die Geschäfte der Regierung gar nicht möglich, weil man sofort bestraft wird, wenn man es freiwillig nicht tut!)

Der Punkt an dem ich heraus gefunden habe, daß dieses Versprechen eine Lüge ist, kam irgendwann kurz nach dem 04.12.07, als Frau Linzenich auf beiliegendes Schreiben reagierte, das ich zusammen mit einigen „Freundschaftsdienst- und Versorgungsbescheinigungen“ im Sozialamt abgegeben hatte, auf denen meine Freunde, bei denen ich damals in Ermangelung einer Unterkunft für mich und meine Frau aufgefangen wurde ihre Hilfe offiziell bescheinigen sollten, und die in Deutschland so gebräuchlich sind, daß ich mir die Vordrucke selbst erstellen durfte.
Diese Belege dienten quasi als „Einkommensnachweis“, mit dem ich nachweisen sollte, daß ich keine weiteren Einkünfte zu verzeichnen hatte:

Freundschaftsdienst- und Versorgungsbescheinigung

Hiermit bescheinige ich, ___________________________, geb. am ______________, wohnhaft in __________________________________________________________, meinem Freund, Herrn Georg Berres (und zeitweise seiner Frau Sarah Berres) in der Zeit nach dem 10. November 2007 mehrfach freie Kost und Logis als Freundschaftsdienst geboten zu haben.
Aus rationalen Gründen wird dies aber nur noch bis spätestens 15.12.07 möglich sein, und bis dahin auch nur, wenn die Begebenheiten es zulassen.

______________________ _________________________
Ort, Datum Unterschrift

Zur Klärung: Besagte rationale Gründe sind, daß meine Freunde sagten, daß ich zwar immer bei ihnen willkommen bin, aber nur solang sie nicht den Eindruck haben, daß der Staat sich auf ihnen ausruht und sie jetzt für das aufkommen, wofür ich eigentlich nicht wenig Sozialabgaben an den Staat bezahlt habe. Hört sich ein wenig unbarmherzig an, aber damit komme ich zurecht. Meine Freunde haben ein Recht auf eine freie Meinung und ich freue mich daß sie nach ihrer Überzeugung handeln. Womit ich nicht zurecht komme, ist, daß eigentlich gesetztlich geregelt ist, daß Leistungsanspruch ab dem Tag der Antragstellung gewährt wird, das war bei uns der 13.11.07. Es ist dann aber relativ unangenehm, seinen Freunden sagen zu müssen, daß man umsonst auf eine Zahlung des Sozialamtes gewartet hat, die ich nutzen wollte, um mich daran zu beteiligen daß die gemeinschaftlich geleerten Kühlschränke auch gemeinschaftlich gefüllt werden, wenn das Sozialamt dann sagt: Na, wenn ihre Freunde für sie sorgen brauchen wir das ja nicht tun, und weil die bescheinigt haben, daß das bis zum 15.12. geht, bekommen sie statt ab dem 13.11. erst ab dem 16.12.07 ihre Leistungen. Meiner Frau wurde der Anspruch sogar bis zum 31.12.07 aberkannt weil sie bis zu dem Datum eine entsprechende schriftliche Erklärung Ihrer Eltern hatte, bei denen sie in dieser Zeit gewohnt hat.
Daß wir uns dabei an alle uns übertragenen Auflagen gehalten haben und dafür jetzt überhaupt keinen Gegenwert erhalten sollen scheint dabei nachrangig zu sein. Um meinen Anspruch nämlich zu sichern, bin ich die ganze Zeit in Düren geblieben, 2 Monate ohne Wohnung, bzw. eigentlich MIT Wohnung, die wir nur nicht beziehen konnten weil dem Sozialamt die Einhaltung widersprüchlicher Paragraphen wichtiger war als dafür zu sorgen, daß jemand nicht auf der Straße leben muß, und das mitten im Winter. In der Zeit hätte ich deutschlandweit Angebote von Freunden annehmen können, die mich gleich wochenweise aufgenommen hätten. Statt dessen hab ich zusehen müssen, daß ich die Gastfreundschaft meiner Dürener Freunde nicht überstrapaziere. Mein Glück, daß ich das gut drauf hab, vor drei bis vier Jahren hätte ich diese Situation nicht annähernd so meistern können wie jetzt getan.
Da ich, um von den Ämtern nicht mehr wie eine Nummer behandelt zu werden, die Hilfe von IN VIA in Anspruch genommen hatte, riet man mir damals dazu, das Sozialamt zu verklagen, worauf ich verzichtete weil ich eigentlich persönlich dankbar jeden Cent nehme den man mir zu weiterem sinnigen Gebrauch in die Hand drückt, und mich über keinen Cent beschwere, den ich nicht in meine Finger bekomme. Mir geht es nicht darum, daß ich der Meinung wäre, daß ich zu wenig Geld bekommen würde. Ich hab schon einmal gesagt, daß das einzige was wichtig ist, daß mir und meiner Frau eine Wohnung zur Verfügung steht; andere Ansprüche an den Staat habe ich überhaupt gar nicht, und den auch nur weil nicht ich, sondern das System vorsieht, daß man für das Recht im Warmen zu schlafen Geld bezahlen muß.
Aber was mich mächtig stört ist wie mit mir als Mensch umgegangen wird, der wie jeder andere irgendwie versucht, ein möglichst sorgenfreies und schönes Leben zu haben. Man trifft Vereinbarungen mit mir, die von Seiten des Staates (und die Stadt ist ein Teil davon, mir ist gerade nicht nach Korrintenkackerei zumute) nicht eingehalten werden (wofür ich dann auch noch verantwortlich gemacht werde), was nicht nur bedeutet, daß ich nichts planen kann weil am ende was fehlt was mir zwar versprochen wurde aber nicht gegeben, sondern es behindert mich bei der Einhaltung meines Versprechens, alles dafür zu tun, möglichst schnell wieder aus dem Leistungsbezug zu kommen.

Und da ich gerade mit einem Politiker kommuniziere, und man riet mir, das folgende mit einem solchen zu besprechen, hab ich hier noch ne Frage:

Welches HIRNRISSIGE Gesetz ist bitte dafür verantwortlich, daß Banken bei einer Kontopfändung das Konto nicht nur sperren DÜRFEN, sondern MÜSSEN?!?
Ich schildere einfach kurz meinen Fall, damit sie den Hintergrund meiner Frage verstehen:
Vor einem Jahr ungefähr konnte ich eine Rechnung bei Mobilcom nicht bezahlen, weil die mir als einzige Zahlungsmöglichkeit eine Überweisung ließen, die nicht möglich war, weil das Finanzamt versuchte, MEINE Schulden vom Konto MEINER FREUNDIN (damals waren wir noch nicht verheiratet…) zu pfänden, und das Konto deswegen gesperrt war. Mein Konto war damals bereits gekündigt, nachdem es nicht mehr brauchbar war, weil monatelang eine Pfändung des Finanzamtes drauf lag.
Im letzten Monat konnte ich meine Alice-Rechnung nicht überweisen weil mein Konto gesperrt war, weil die Mobilcom das Konto gepfändet hat. Da stell ich mir ernsthaft die Frage: GEHTS NOCH???
Was für einen Sinn verfolgt das Gesetz, das diesen Zustand zu verantworten hat? Es muß ja ein Gesetz sein, weil jeder beteiligte sich darauf beruft, sich an seine Vorgaben zu halten. Und weil wir alle so unkriminelle Legalitäts-Liebhaber sind, denen die Einhaltung stumpfsinniger Vorgaben wichtiger ist als daß keiner von uns leiden muß, was dadurch natürlich dann aber bestärkt wird, weil ja nicht unsere Bedürfnisse dirigieren was wir tun, sondern unsere Vorgaben, und von einem gesperrten Konto natürlich auch keine offenen Rechnugen bezahlt werden, bin ich am Ende wieder der, dem man eine schlechte Zahlungsmoral unterjubeln will, und ich möchte an dieser Stelle ganz offiziell los werden, daß ich auf diese Behandlung keine Lust mehr habe.

Ich bin in dieses Land geboren, und ich sehe nicht ein warum ich auswandern soll, um glücklich zu sein. Hier gehöre ich hin, hier hab ich ein Recht zu LEBEN! Und darf mir dann von einer Frau mit osteuropäischem Akzent, die auch nur froh ist, daß sie ihr Stückchen vom Kuchen der weltweiten Wirtschaft in Form eines „sicheren“ Jobs in einem deutschen Amt in den Händen hält und Angst hat es zu verlieren, anhören, daß ich froh sein kann über die Hilfe die sie mir bietet. Mal im Ernst, Hilfe spielt in meinem Leben eine sehr große Rolle. Ich bin Life-Coach, übe diesen Job 24/7 aus, bin immer da, wenn man mich braucht, und helfe wo ich helfen kann. Und wo ichs nicht kann, da lasse ichs. Da steh ich nur dumm im Weg herum. Ich bin also durchaus in der Lage, HILFE zu erkennen, wenn die in meinem Leben auftaucht. Man erkennt sie an ihrer produktiven, konstruktiven Natur. Sowas hab ich beim Sozialamt allerdings nie angetroffen. Die Mitarbeiter waren wie gesagt nicht damit beschäftigt, mir möglichst schnell von der Straße weg zu helfen und in die Wohung zu kommen, die schon ab dem 13.11.07 für uns bereit stand, sondern damit, Gesetze und Vorschriften einzuhalten.
Dem muß wohl dann auch zugrunde liegen, daß ich heute eine Mahnung von meinem Vermieter bekam in der ich darauf aufmerksam gemacht wurde, daß ich mit 770 Euro im Mietrückstand bin, obwohl ich eine Abtretungserklärung unterschrieben habe, derzufolge das Sozialamt die Miete direkt an den Vermieter überweisen soll und das laut Sozialbescheid auch tut. Kann das sein daß in den Ämtern keiner mehr genau weiß was er machen soll? Bei all den Gesetzen…
Diese Gesetze und Vorschriften sind derweil so widersprüchlich, daß es in Deutschland tatsächlich nötig geworden ist, die Gastfreundschaft seiner Freunde und deren Wohlwollen bescheinigen zu lassen. Wie arm sind wir eigentlich?

So, ich stelle Ihnen frei, diesen Brief zu lesen oder mal wieder nicht, und direkt an Sie gestellte Fragen wieder jemand anderem zuzuschieben. Was sie wissen sollten, ist, daß dieses Widerspruchsschreiben im Internet veröffentlicht werden und erfahrungsgemäß entsprechende Reaktionen hervor rufen. Wie sie dabei aussehen, bleibt ihre Sache. Ich wollte nur anmerken, daß es sich hier um ein öffentlich bekanntes Anliegen handelt, das nicht in einer dunklen Ecke liegen bleiben wird.

Ich erinnere zum Schluß noch einmal daran, daß ich hier Einspruch erhebe gegen den Beschluß, unsere Leistungen zu kürzen mit der Begründung, wir hätten keinen wichtigen Grund gehabt, den Termin bei der Jobcom nicht einzuhalten. Der ganze andere Kram geht mir trotzdem auch an die Nieren. Ich weiß daß das im Interesse der Pharma-Industrie ist, aber ich bin nicht die Pharma-Industrie…
Ich weiß daß der Bescheid an meine Frau gerichtet war, aber irgendwas müssen wir ja auch mal was davon haben, daß wir eine „Bedarfsgemeinschaft“ sind, deswegen hab ich mir die Freiheit genommen, das hier zu übernehmen….

Mit freundlichen Grüßen

Georg Berres
Erklärung

Ich erkläre hiermit zum Allgemeinen Verständnis, daß ich über das Jahr 2007 das Schenker-Prinzip praktiziert habe, über das weitere Informationen unter http://www.die-schenker.net zu finden sind.

In dieser Zeit habe ich von dem gelebt, was in meinem Umfeld für mich und meine Frau abgefallen ist, und zu meiner freien Verfügung stand. Die Schenker nennen diese Abfälle „Zivilisationsreste“. Weder sehe ich eine Möglichkeit, diese Abfälle zu versteuern, es sei denn das Finanzamt lässt sich darauf ein, daß ich meine Steuern in einer Tüte bei ihnen abliefern kann, die einen Teil dessen enthält, von dem ich mich ernähre, noch wüßte ich wie ich eine Buchhaltung darüber führen sollte um in irgend einer Weise zu belegen was ich für „Einkünfte“ hätte. Noch schwerer wäre es, über meine „Investitionen“ Buch zu führen.

Anders als andere Menschen in diesem Staat, die für Geld ihre Arbeitskraft verkaufen, arbeite ich nicht für Geld sondern für das Allgemeinwohl. Die, die das letzte Jahr mit mir verbracht haben, werden das bezeugen und bildlich erklären können. Der Lohn für mein wirken ist nicht Geld, sondern sind Freundschaften und ein gesundes, glückliches Umfeld sowie unmessbar viel Spaß und gute Laune.
Das zusammen bildet tatsächlich meine Grundsicherung, die zu protokollieren allerdings so gut wie unmöglich ist. Auch weiß ich nicht so ganz, wie ich meine Freunde und gute Zeiten versteuern oder als Einkommen deklarieren soll. Geld hat derweil keine andere Rolle für mich gespielt als alles andere um mich herum. Daher dürfte es schwer werden, Steuern in Form von Geld von mir zu fordern oder im Bezug von staatlichen Hilfen Einkünfte geltend zu machen.

Daß ich die Leistungen zur Sicherung der Grundexistenz vom Staat im November 2007 überhaupt wieder beantragt habe liegt daran, daß meine Frau und ich seit drei Monaten ohne eigenen Wohnsitz sind, sprich auf der Straße leben. Daß wir uns dabei nicht draußen im kalten aufhalten müssen haben wir unseren Freunden zu verdanken, die uns je nach Möglichkeit freie Kost und Logis bieten. Je nach Möglichkeit bedeutet: Es ist etwas da, was für uns abfällt. Bis August 2007 haben wir -gezwungenermaßen und in Ermangelung anderer tatsächlich nutzbarer Möglichkeiten- ein Haus besetzt. Da weder meine Frau noch ich bereit sind, das einfach so wieder zu tun, es in unserer Gesellschaft aber leider so ist, daß man nur eine Wohnung bewohnen kann, wenn man das Geld dazu hat, wir aber als Schenker über solches Geld nicht verfügen, haben wir uns entschlossen, das für die Zahlung von Miete nötige Geld beim Sozialamt zu beantragen um es dem Vermieter geben zu können.
Ursprünglich wollte das auch nur meine Frau; daß sie das für sich allein nicht kann ist Idee des Staates und da der uns keine andere Möglichkeit bietet, beantragen wir eben beide den kompletten Anspruch, den er uns zugesteht. Allerdings verbietet uns auch kein Gesetz, weiter das Schenkertum zu praktizieren, weswegen wir es auch weiter praktizieren werden.

Im Grunde sehen wir das Sozialamt als einen „Förderer“, und ich benutze in diesem Fall das gleiche Wort, mit dem das Sozialamt selbst meine Freunde bezeichnet. Ich möchte an dieser Stelle gleichwohl auch bemerken, daß ich froh darüber bin, diesen „Förderer“ zur Verfügung stehen zu haben. Bei jedem meiner Förderer steht für mich als oberste Regel: Nutze, solange es nötig ist, und versuche dein bestes, möglichst kurz auf die gebotene Hilfe angewiesen zu sein. In diesem Sinne werde ich alle Möglichkeiten nutzen, die mir sinnig erscheinen, um möglichst schnell wieder auf den Leistungsbezug verzichten zu können.
Bei weiteren Fragen stehe ich jederzeit gern zur Verfügung und stehe zu allen auftauchenden Problemen Rede und Antwort. Ich habe ein eigenes Interesse daran, daß offiziell bekannt und geduldet ist, was ich mache. Meine offizielle Adresse ist http://www.bauchisworld.com, unabhängig davon, wo ich wohne. Unter dieser Adresse wird man mich zu jeder Zeit ausfindig machen können.

Düren, den 04.12.07

Georg Berres


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